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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Hygieneüberwachung

Eine der Hauptaufgaben der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten ist die Hygieneüberwachung. Hierbei werden Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime sowie Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Obdachlosenunterkünfte, JVA) entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetz begangen. Diese infektionshygienischen Begehungen dienen u. a. der Prävention vor Übertragung infektiöser Krankheiten.

Zudem werden auf Grundlage der Hygieneverordnung NRW auch weitere Einrichtungen wie Tattoo-Studios, Fußpflege- und Kosmetikbetriebe auf Einhaltung der infektionshygienischen Vorschriften begangen und beraten. Diese Überwachung dient ebenfalls der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Die Betreiber der Einrichtungen haben sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen zu verhüten und Weiterverbreitungen von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu verhindern. Die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene sind in einrichtungsspezifischen Hygieneplänen festzuhalten.

Eine der Hauptaufgaben der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten ist die Hygieneüberwachung. Hierbei werden Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime sowie Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Schulen und Kindergärten), aber auch Fußpflege- und Kosmetikbetriebe auf Einhaltung der hygienischen Vorschriften überwacht. Diese Überwachung dient insbesondere der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.Gesundheit, Krankheiten, Beratunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/hygiene/Bezeichnung Höhe der Gebühr Beseitigung von Missständen und Mängeln Gebühr fällt je nach Aufwand an Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Hygieneüberwachung falls Unterlagen benötigt werden, werden die Betreiber vom Fachpersonal unterrichtet
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Hygieneüberwachung

Eine der Hauptaufgaben der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten ist die Hygieneüberwachung. Hierbei werden Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime sowie Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Obdachlosenunterkünfte, JVA) entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetz begangen. Diese infektionshygienischen Begehungen dienen u. a. der Prävention vor Übertragung infektiöser Krankheiten.

Zudem werden auf Grundlage der Hygieneverordnung NRW auch weitere Einrichtungen wie Tattoo-Studios, Fußpflege- und Kosmetikbetriebe auf Einhaltung der infektionshygienischen Vorschriften begangen und beraten. Diese Überwachung dient ebenfalls der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

Die Betreiber der Einrichtungen haben sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen zu verhüten und Weiterverbreitungen von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu verhindern. Die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene sind in einrichtungsspezifischen Hygieneplänen festzuhalten.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Hygieneüberwachungfalls Unterlagen benötigt werden, werden die Betreiber vom Fachpersonal unterrichtet

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Beseitigung von Missständen und MängelnGebühr fällt je nach Aufwand an

Hinweise

Durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW (ÖGDG), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Hygieneverordnung und die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist der Fachdienst Gesundheitswesen verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene zu überwachen.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Gesundheitsangelegenheiten,
Sachgebietsleitung,
Hygiene,
Umweltmedizin,
Tuberkulosefürsorge,
Infektionsschutz,
Frau Dr. Dicks 02821 85-320
02821 85-530
E.741
Hygieneüberwachung,
Krankenhaushygieneüberwachung,
Tuberkulosefürsorge,
Gesundheitsingenieur/in,
Infektionsschutz,
Fortbildungspflicht für Entbindungspflege und Hebammen,
Hygiene in Arzt- und Dialysepraxen,
Frau Zabel 02821 85-167
02821 85-530
Badegewässer: Kalkar, Kerken und Wachtendonk,
Hygieneüberwachung für: Geldern, Issum, Straelen und Wachtendonk,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Geldern, Issum, Straelen und Wachtendonk,
Eigenwasseranlagen: Geldern, Kerken, Straelen, Wachtendonk und Weeze,
Frau Meier 02821 85-836
02831 391-860
1.136
Frau Keurhorst 02821 85-7993
02821 85-530
E.745
Hygieneüberwachung,
Infektionsschutz,
Tuberkulosefürsorge,
Frau Grunert 02821 85-7814
02821 85-530
E.748
Hygieneüberwachung für: Emmerich am Rhein, Kalkar, Rees und Uedem,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Emmerich am Rhein, Kalkar, Rees und Uedem,
Badegewässer: Goch und Rees,
Eigenwasseranlagen: Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Uedem,
Mpox/Affenpocken,
Herr Weinreich 02821 85-330
02831 85-530
E.750
Hygienekontrolleur/in,
Hygieneüberwachung für: Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer, Kalkar, Kleve und Rheurdt,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Goch, Wallfahrtsstadt Kevelaer und Rheurdt,
Schwimmbadüberwachung und -hygiene: Kleve,
Fortbildungspflicht für Entbindungspflege und Hebammen,
Herr Wilbers 02821 85-334
02821 85-530
2.801
Hygienekontrolleur/in,
Hygieneüberwachung für: Bedburg-Hau, Kleve, Kranenburg und Weeze,
Infektionsschutz Zuständigkeit: Bedburg-Hau, Kleve, Kranenburg und Weeze,
Beratung zur Schädlingsbekämpfung,
Eigenwasseranlagen: Kleve, Kranenburg und Rees,
Herr Betser 02821 85-333
02821 85-530
E.752
Medizinische Assistenzkraft,
Hygieneüberwachung und Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
Tuberkulosefürsorge,
Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen,
Frau Cleusters 02821 85-322
02821 85-530
E.749