Infektionsschutz
Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt fest, welche Krankheitserreger und in welcher Form diese an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Demnach sind bei einem Nachweis einer meldepflichtigen Erkrankung sowohl der behandelnde Arzt als auch das den Erreger nachweisende Labor zu einer Meldung verpflichtet. Um eine Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, führt die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten nach Erhalt der Meldung umfangreiche Ermittlungen durch und empfiehlt entsprechende Maßnahmen. Anschließend erfolgt eine Meldung der Erkrankung/des Erregers über die zuständige Landesbehörde an das RKI.
Weiterhin berät die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten Bürger/innen und Einrichtungen über Infektionsrisiken sowie die Möglichkeiten der Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung.
Zu allen Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und vieles mehr auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts. Ein Meldeformular für Ärzte/innen und Einrichtungsleiter zur Meldung einer meldepflichtigen Erkrankung finden Sie unter "Dokumente".
Rechtliche Grundlagen
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
---|---|
mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
---|---|---|---|
Gesundheitsangelegenheiten, Sachgebietsleitung, Hygiene, Umweltmedizin, Tuberkulosefürsorge, Infektionsschutz, Schädlingsberatung, |
Frau Dr. Dicks | 02821 85-317 02821 85-530 |
E.747 |
Hygieneüberwachung, Krankenhaushygieneüberwachung, Tuberkulosefürsorge, Gesundheitsingenieurin für Infektionsprävention- und Hygiene (Fortbildung für Hebammen und Entbindungspfleger), Gesundheitsingenieur/in, Hygieneüberwachung für Krankenhaushygiene, Hygiene in Arztpraxen und Dialysen, Infektionsschutz, |
Frau Zabel | 02821 85-167 02821 85-530 |
E.748 |
Badegewässer Goch und Rees, Hygienekontrolleur/in, Hygieneüberwachung für Goch, Kevelaer Uedem und Weeze, Infektionsschutz Zuständigkeit: Goch, Kevelaer, Uedem und Weeze, Schädlingsberatung, |
Herr Berns | 02821 85-333 02821 85-530 |
E.752 |
Hygienekontrolleur/in, Hygieneüberwachung für Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Kalkar und Rees, Infektionsschutz Zuständigkeit: Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Kalkar und Rees, |
Herr Weinreich | 02821 85-330 02831 85-530 |
E.750 |
Hygienekontrolleur/in, Hygieneüberwachung für Kleve und Kranenburg, Infektionsschutz Zuständigkeit: Kleve und Kranenburg, Schädlingsberatung, |
Herr Schouten | 02821 85-345 02821 85-530 |
E.754 |
Badegewässer Kalkar, Kerken und Wachtendonk, Hygienekontrolleur/in, Hygieneüberwachung für Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk, Infektionsschutz Zuständigkeit: Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Stralen und Wachtendonk, |
Frau Meier | 02821 85-836 02831 391-860 |
1.136 |