Tuberkulosefürsorge
Tuberkulose (TBC) ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit die durch Bakterien aus der Familie der Mykobakterien hervorgerufen wird. Der mit Abstand häufigste Erreger einer Tuberkuloseinfektion beim Menschen ist Mycobacterium tuberculosis. Charakteristische Symptome einer Lungentuberkulose sind Husten, Abgeschlagenheit, Schmerzen im Brustkorb und Atemnot.
Eine Ansteckung erfolgt heute überwiegend über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Beim Niesen oder Husten gibt der an "offener" Lungentuberkulose Erkrankte erregerhaltige Tröpfchen an die Umgebungsluft ab, welche dann von anderen Personen eingeatmet werden können. Die Erreger gelangen in die Lunge, wo sie sich ansiedeln und vermehren. In diesem Fall spricht man von einer Infektion; die Folge ist eine Immunreaktion, die in den meisten Fällen eine weitere Ausbreitung der Erreger im Körper verhindert und mit dem Tuberkulinhauttest (Mendel-Mantoux) oder mit einem Bluttest (Quantiferontest) ca. 8 - 12 Wochen nach Infektion nachgewiesen werden kann.
Die früher als Schwindsucht bezeichnete Krankheit ist inzwischen bei rechtzeitiger Diagnose gut behandelbar. Verbesserte Lebensumstände, die Einrichtung eines dichten Netzes von Tuberkulosefürsorgestellen, die Entwicklung eines Impfstoffs und vor allem die Behandlung mit einer Kombination aus mehreren Antibiotika konnten die Erkrankung immer weiter zurückdrängen. Allerdings gilt das nur für die westlichen Industrienationen. Weltweit ist die Tuberkulose immer noch die häufigste zum Tode führende bakterielle Infektionskrankheit.
Um die Tuberkulose möglichst effektiv zu bekämpfen ist es wichtig, erkrankte und ansteckungsfähige Personen zu ermitteln. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht deshalb eine Meldepflicht für die behandlungsbedürftige TBC vor. Das Gesundheitsamt ermittelt die Personen, mit denen die erkrankte Person in den letzten Wochen häufiger oder engen Kontakt hatte und führt einen Haut- oder Bluttest durch oder veranlasst die Anfertigung einer Lungenröntgenaufnahme um festzustellen, ob bereits eine Ansteckung erfolgt ist.
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|
Tuberkulosefürsorge | kostenlos |
Hinweise
Hinweis für Mediziner
Gemäß Paragraph 6 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose meldepflichtig, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt.
Außerdem muss nach den Vorschriften des Paragraphen 7 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz der Nachweis von Mycobacterium leprae, Mycobacterium tuberculosis/africanum und Mycobacterium bovis dem Fachdienst Gesundheitswesen gemeldet werden. Meldepflicht besteht für den direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum. Die Meldeformulare finden Sie unter Downloads.
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten |
---|
mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich |
Mitarbeiter/in |
Telefon/Fax |
Raum |
Gesundheitsangelegenheiten, Sachgebietsleitung, Hygiene, Umweltmedizin, Tuberkulosefürsorge,
|
Frau Dr. Dicks |
02821 85-317 02821 85-530 |
E.747 |
Hygieneüberwachung, Krankenhaushygieneüberwachung, Tuberkulosefürsorge,
|
Frau Zabel |
02821 85-167 02821 85-530 |
E.748 |
Gesundheitsangelegenheiten, Arzthelferinnen,
|
Frau Arntzen |
02821 85-316 02821 85-530 |
E.749 |
Tuberkulose (TBC) ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit die durch Bakterien aus der Familie der Mykobakterien hervorgerufen wird. Der mit Abstand häufigste Erreger einer Tuberkuloseinfektion beim Menschen ist Mycobacterium tuberculosis. Charakteristische Symptome einer Lungentuberkulose sind Husten, Abgeschlagenheit, Schmerzen im Brustkorb und Atemnot.
Eine Ansteckung erfolgt heute überwiegend über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Beim Niesen oder Husten gibt der an "offener" Lungentuberkulose Erkrankte erregerhaltige Tröpfchen an die Umgebungsluft ab, welche dann von anderen Personen eingeatmet werden können. Die Erreger gelangen in die Lunge, wo sie sich ansiedeln und vermehren. In diesem Fall spricht man von einer Infektion; die Folge ist eine Immunreaktion, die in den meisten Fällen eine weitere Ausbreitung der Erreger im Körper verhindert und mit dem Tuberkulinhauttest (Mendel-Mantoux) oder mit einem Bluttest (Quantiferontest) ca. 8 - 12 Wochen nach Infektion nachgewiesen werden kann.
Die früher als Schwindsucht bezeichnete Krankheit ist inzwischen bei rechtzeitiger Diagnose gut behandelbar. Verbesserte Lebensumstände, die Einrichtung eines dichten Netzes von Tuberkulosefürsorgestellen, die Entwicklung eines Impfstoffs und vor allem die Behandlung mit einer Kombination aus mehreren Antibiotika konnten die Erkrankung immer weiter zurückdrängen. Allerdings gilt das nur für die westlichen Industrienationen. Weltweit ist die Tuberkulose immer noch die häufigste zum Tode führende bakterielle Infektionskrankheit.
Um die Tuberkulose möglichst effektiv zu bekämpfen ist es wichtig, erkrankte und ansteckungsfähige Personen zu ermitteln. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht deshalb eine Meldepflicht für die behandlungsbedürftige TBC vor. Das Gesundheitsamt ermittelt die Personen, mit denen die erkrankte Person in den letzten Wochen häufiger oder engen Kontakt hatte und führt einen Haut- oder Bluttest durch oder veranlasst die Anfertigung einer Lungenröntgenaufnahme um festzustellen, ob bereits eine Ansteckung erfolgt ist.
Tuberkulose, Beratung, Information, Hilfe, Gesundheit, Krankheit, Infektion, Tuberkulintesthttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/tuberkulosevorsorge/Bezeichnung
Höhe der Gebühr
Tuberkulosefürsorge
kostenlos
Abteilung 5.1 001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten |
---|
mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Frau
Petra
Dicks
02821 85-317
02821 85-0
,
Tuberkulose (TBC) ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit die durch Bakterien aus der Familie der Mykobakterien hervorgerufen wird. Der mit Abstand häufigste Erreger einer Tuberkuloseinfektion beim Menschen ist Mycobacterium tuberculosis. Charakteristische Symptome einer Lungentuberkulose sind Husten, Abgeschlagenheit, Schmerzen im Brustkorb und Atemnot.
Eine Ansteckung erfolgt heute überwiegend über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Beim Niesen oder Husten gibt der an "offener" Lungentuberkulose Erkrankte erregerhaltige Tröpfchen an die Umgebungsluft ab, welche dann von anderen Personen eingeatmet werden können. Die Erreger gelangen in die Lunge, wo sie sich ansiedeln und vermehren. In diesem Fall spricht man von einer Infektion; die Folge ist eine Immunreaktion, die in den meisten Fällen eine weitere Ausbreitung der Erreger im Körper verhindert und mit dem Tuberkulinhauttest (Mendel-Mantoux) oder mit einem Bluttest (Quantiferontest) ca. 8 - 12 Wochen nach Infektion nachgewiesen werden kann.
Die früher als Schwindsucht bezeichnete Krankheit ist inzwischen bei rechtzeitiger Diagnose gut behandelbar. Verbesserte Lebensumstände, die Einrichtung eines dichten Netzes von Tuberkulosefürsorgestellen, die Entwicklung eines Impfstoffs und vor allem die Behandlung mit einer Kombination aus mehreren Antibiotika konnten die Erkrankung immer weiter zurückdrängen. Allerdings gilt das nur für die westlichen Industrienationen. Weltweit ist die Tuberkulose immer noch die häufigste zum Tode führende bakterielle Infektionskrankheit.
Um die Tuberkulose möglichst effektiv zu bekämpfen ist es wichtig, erkrankte und ansteckungsfähige Personen zu ermitteln. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht deshalb eine Meldepflicht für die behandlungsbedürftige TBC vor. Das Gesundheitsamt ermittelt die Personen, mit denen die erkrankte Person in den letzten Wochen häufiger oder engen Kontakt hatte und führt einen Haut- oder Bluttest durch oder veranlasst die Anfertigung einer Lungenröntgenaufnahme um festzustellen, ob bereits eine Ansteckung erfolgt ist.
Tuberkulose, Beratung, Information, Hilfe, Gesundheit, Krankheit, Infektion, Tuberkulintesthttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/tuberkulosevorsorge/Bezeichnung
Höhe der Gebühr
Tuberkulosefürsorge
kostenlos
Abteilung 5.1 001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten |
---|
mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Frau
Marit
Zabel
02821 85-167
02821 85-0
,
Tuberkulose (TBC) ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit die durch Bakterien aus der Familie der Mykobakterien hervorgerufen wird. Der mit Abstand häufigste Erreger einer Tuberkuloseinfektion beim Menschen ist Mycobacterium tuberculosis. Charakteristische Symptome einer Lungentuberkulose sind Husten, Abgeschlagenheit, Schmerzen im Brustkorb und Atemnot.
Eine Ansteckung erfolgt heute überwiegend über die Atemwege von Mensch zu Mensch. Beim Niesen oder Husten gibt der an "offener" Lungentuberkulose Erkrankte erregerhaltige Tröpfchen an die Umgebungsluft ab, welche dann von anderen Personen eingeatmet werden können. Die Erreger gelangen in die Lunge, wo sie sich ansiedeln und vermehren. In diesem Fall spricht man von einer Infektion; die Folge ist eine Immunreaktion, die in den meisten Fällen eine weitere Ausbreitung der Erreger im Körper verhindert und mit dem Tuberkulinhauttest (Mendel-Mantoux) oder mit einem Bluttest (Quantiferontest) ca. 8 - 12 Wochen nach Infektion nachgewiesen werden kann.
Die früher als Schwindsucht bezeichnete Krankheit ist inzwischen bei rechtzeitiger Diagnose gut behandelbar. Verbesserte Lebensumstände, die Einrichtung eines dichten Netzes von Tuberkulosefürsorgestellen, die Entwicklung eines Impfstoffs und vor allem die Behandlung mit einer Kombination aus mehreren Antibiotika konnten die Erkrankung immer weiter zurückdrängen. Allerdings gilt das nur für die westlichen Industrienationen. Weltweit ist die Tuberkulose immer noch die häufigste zum Tode führende bakterielle Infektionskrankheit.
Um die Tuberkulose möglichst effektiv zu bekämpfen ist es wichtig, erkrankte und ansteckungsfähige Personen zu ermitteln. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht deshalb eine Meldepflicht für die behandlungsbedürftige TBC vor. Das Gesundheitsamt ermittelt die Personen, mit denen die erkrankte Person in den letzten Wochen häufiger oder engen Kontakt hatte und führt einen Haut- oder Bluttest durch oder veranlasst die Anfertigung einer Lungenröntgenaufnahme um festzustellen, ob bereits eine Ansteckung erfolgt ist.
Tuberkulose, Beratung, Information, Hilfe, Gesundheit, Krankheit, Infektion, Tuberkulintesthttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/tuberkulosevorsorge/Bezeichnung
Höhe der Gebühr
Tuberkulosefürsorge
kostenlos
Abteilung 5.1 001 Nassauerallee 15-23 47533 Kleve Öffnungszeiten
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Frau
Karina
Arntzen
02821 85-316
02821 85-0