Jugendliche Behinderte
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Falls ihr Kind wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen eines erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen kann, beraten wir Sie nach einer schulärztlichen Begutachtung gerne. Ziel der Untersuchung und Beratung ist eine optimale sonderpädagogische Förderung Ihres Kindes nach seinem individuellen Bedarf.
Außerdem steht Ihnen unser sozialphsychatrischer Dienst gerne für alle Fragen rund um die Behinderung Ihres Kindes zur Verfügung (siehe Link).
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Hanrath | 02821 85-311 02821 85-530 |
E.750 |
Verwaltungssachbearbeitung Nebenstelle Geldern, |
Frau Weinreich | 02831 391-826 02821 85-860 |
1.130 |