Befristete Probebeschäftigung für Langzeitarbeitslose und Unter 25-jährige mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen
Durch die befristete Probebeschäftigung haben Sie die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber innerhalb eines regulären Beschäftigungsverhältnisses bis zu drei Monate zu erproben, ohne dass Ihnen Kosten oder Weiterbeschäftigungspflichten entstehen. Die Höhe der Förderung ist auf maximal 2.000 € pro Monat begrenzt. Im Rahmen einer befristeten Probebeschäftigung erhalten Bewerberinnen und
Bewerber wertvolle Berufserfahrung. Vielleicht werden Sie von Ihrer Arbeitnehmerin bzw. Ihre Arbeitnehmer in der Probebeschäftigung überzeugt und aus der kurzfristigen Beschäftigung entsteht ein langfristiges Arbeitsverhältnis.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" zur Förderung eines Ausbildungszuschusses hinterlegt.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Zielgruppenarbeit SGB II, Maßnahmen und Projekte, |
Frau Tophofen | 02821 85-138 02821 85-550 |
1.679 |