Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16e SGB II
Aus ganz individuellen Gründen kann eine Integration in den Arbeitsmarkt für Bewerberinnen und Bewerber eine besonders große Herausforderung darstellen.
Im Sinne des Teilhabechancengesetzes können Sie Ihre Fachkräfte entlasten und Ihren Personalbedarf gleichzeitig kostengünstiger gestalten, wenn Sie eine neue Mitarbeiterin oder einen neuen Mitarbeiter einstellen, die bzw. der zuvor mindestens zwei Jahre arbeitslos war. Damit einhergehend erhalten Sie einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten
Jahr.
Zudem können Weiterbildungskosten übernommen werden. Um das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren wird ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching durchgeführt.
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im "Merkblatt für Arbeitgeber" zur Förderung eines Ausbildungszuschusses hinterlegt.