Teilzeitberufsausbildung - Ein Modell, viele Gewinner
Sie sind auf der Suche nach besonders motivierten und verantwortungsbewussten Auszubildenden? Sichern Sie sich einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und helfen Sie jungen Menschen mit familiärer Verantwortung bei der Realisierung ihres Wunsches, eine Berufsausbildung zu absolvieren!
Der § 7a des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) ermöglicht die Durchführung einer vollwertigen dualen Ausbildung auch in Teilzeit.
Ausbildungsbetrieb und Auszubildende vereinbaren die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit im Berufsausbildungsvertrag – maximal auf 50 Prozent. Dadurch verlängert sich die Ausbildungsdauer im selben Verhältnis, höchstens auf das Eineinhalbfache nach Ausbildungsordnung. Trotz Teilzeitvariante kann auf eine Verlängerung verzichtet werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der normalen Ausbildungsdauer erreicht werden kann. Dazu ist bei der zuständigen Stelle ein Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Abs. 1 BBiG zu stellen.
Der Ausbildungsplan wird individuell an das Teilzeitmodell angepasst. Ausbildungsbetrieb und Auszubildende beantragen gemeinsam die Teilzeitberufsausbildung bei der nach BBiG zuständigen Stelle. Der Berufsschulunterricht ist in der Regel identisch zur Vollzeitausbildung.
Die Ausbildungsvergütung kann gemäß der Arbeitszeit reduziert werden. Dies ist aber nicht zwingend.
Welche Vorteile ergeben sich für Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin?
- Eine Berufsausbildung in Teilzeit anzubieten, vergrößert Ihre Chancen dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen oder zu halten.
- Auszubildende, denen Sie eine Teilzeitberufsausbildung ermöglichen, sind oft besonders zuverlässig, selbstständig, lebenserfahren und betriebsverbunden.
- Unternehmen, die eine Teilzeitberufsausbildung ermöglichen, sind aufgrund ihres sozialen Engagements und ihrer Familienfreundlichkeit hoch angesehen.
Worauf müssen Sie bei der Durchführung von Ausbildungsverhältnissen in Teilzeit achten?
- Sprechen Sie die zuständige Kammer zu Einzelheiten des Ausbildungsvertrags und der Zusatzvereinbarung zur Teilzeit an. Bei der Berechnung der Ausbildungsvergütung und Anpassung des Ausbildungsplans können die Kammern unterstützen.
- Vereinbaren Sie vor Beginn der Ausbildung die wöchentliche Arbeitszeit und die Ausbildungsdauer.
- Planen Sie gemeinsam die Einsatzzeiten im Betrieb und die Urlaubszeiten. Dabei können Sie eventuell Stoßzeiten Ihres Betriebs berücksichtigen, Sie können die Arbeitszeit aber auch ganz individuell planen. Der Berufsschulbesuch erfolgt regulär (wie bei einer Vollzeitausbildung).
- Teilzeitauszubildende haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Auszubildende in Vollzeit. Die Urlaubstage reduzieren sich, wenn nicht an allen regulären Arbeitstagen der Woche im Betrieb gearbeitet wird.
- Informieren Sie die Berufsschule und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, dass Sie bereit sind in Teilzeit auszubilden.
- Sollten Bewerber zunächst eine Einstiegsqualifizierung benötigen, so kann auch diese in Teilzeit erfolgen.
Ist Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit dem Arbeitgeberservice des Jobcenters Kreis Kleve. Der Arbeitgeberservice geht kreisweit für Sie auf die Suche nach passenden Auszubildenden und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, |
Frau Fleskes | 02821 85-339 02821 85-550 |
E.215 |