Zuschuss zur Ausbildungsvergütung behinderter oder schwerbehinderter junger Menschen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Schwierigkeiten beseitigen oder mildern, die aufgrund einer Behinderung u.a. die Berufsausbildung erschweren oder
unmöglich erscheinen lassen.
Damit schwerbehinderte junge Menschen vermehrt die Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu absolvieren, besteht die Möglichkeit, dieses Ausbildungsverhältnis zu fördern. Das Jobcenter Kreis Kleve unterstützt Sie mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.
Der gewährte monatliche Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der Ausbildungsvergütung umfassen und wird für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung gezahlt.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Frau Mattejat | 02821 85-138 02821 85-550 |
E.219 |