Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Infektionsschutzbelehrung vor Ort - Anmeldung

Bitte beachten Sie: Die Infektionsschutzbelehrung kann nun vollständig online durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie hier. Termine vor Ort werden deshalb nur noch vereinzelt angeboten. Bitte nutzen Sie diese nur, falls dies absolut notwendig ist.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
  1. Personalausweis oder Pass

Hinweise

Telefonische Terminvereinbarung

Termine für die Teilnahme an einer Belehrung können Sie mit den unten genannten Mitarbeiterinnen vereinbaren.

Die für Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg, Rees und Uedem zuständige Kollegin Frau Jackob (02821-85 615) ist telefonisch montags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an den übrigen Tagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.

Die für Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk und Weeze zuständigen Kolleginnen Frau van Vorst (02821-85 813) und Frau Weinreich (02821-85 826) sind telefonisch montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu erreichen.

Termin wählen
Persönliche Daten

Minderjährige benötigen zur Teilnahme an der Belehrung nach Paragraph 43 IfSG eine Erklärung des Erziehungsberechtigten. Bitte lesen Sie das Dokument „Belehrung gemäß Paragraph 43 IfSG“ und die „Erklärung des Erziehungsberechtigten". Sie finden die Dokumente im Downloadbereich. Bitte bringen Sie das Dokument „Erklärung des Erziehungsberechtigten“ unterschrieben mit zum Termin.

Kontakt

Hinweis: Bitte geben Sie entweder eine Telefonnummer zu einem Festnetzanschluss oder eine Telefonnummer zu einem Mobiltelefon ein. Bei Angabe einer E-Mail Adresse, wird Ihnen eine Bestätigungsmail mit den von Ihnen eingegebenen Daten zugestellt.

Hinweis: Wenn weder der Wohnort noch der Ort der Arbeitsstätte im Kreis Kleve liegt, ist der Kreis Kleve nicht zuständig! Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.

Datenschutzerklärung*