Infektionsschutzbelehrung vor Ort - Anmeldung
Bitte beachten Sie: Die Infektionsschutzbelehrung kann nun vollständig online durchgeführt werden. Mehr Informationen finden Sie hier. Termine vor Ort werden deshalb nur noch vereinzelt angeboten. Bitte nutzen Sie diese nur, falls dies absolut notwendig ist.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz |
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Hinweise
Telefonische Terminvereinbarung
Termine für die Teilnahme an einer Belehrung können Sie mit den unten genannten Mitarbeiterinnen vereinbaren.
Die für Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Kalkar, Kleve, Kranenburg, Rees und Uedem zuständige Kollegin Frau Jackob (02821-85 615) ist telefonisch montags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an den übrigen Tagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar.
Die für Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk und Weeze zuständigen Kolleginnen Frau van Vorst (02821-85 813) und Frau Weinreich (02821-85 826) sind telefonisch montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu erreichen.