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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Ausländer, die als Besucher ins Bundesgebiet einreisen

Sie möchten eine Person aus dem Ausland zu Besuchszwecken einladen?

Zunächst ist die Information wichtig, ob die besuchende Person für den Besuchsaufenthalt im Bundesgebiet ein Visum benötigt oder visumsfrei einreisen kann. Eine Liste der einzelnen Länder, aus der Sie eine bestehende Visumspflicht oder -befreiung entnehmen können, finden Sie hier.

Sollte ein Visum zur Einreise benötigt werden, muss dies bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Über den nebenstehenden Link können Sie die zuständige deutsche Auslandsvertretung in dem Heimatland ermitteln.

Der ausländische Gast beantragt dann dort auf einem amtlichen Vordruck die Ausstellung eines Besuchervisums für bis zu 3 Monate. In der Regel ist hierfür eine Verpflichtungserklärung der Gastgeberin beziehungsweise des Gastgebers zur Übernahme eventuell entstehender Kosten des Gastes in der Bundesrepublik erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie entsprechend von der deutschen Auslandsvertretung.

Diese Verpflichtungserklärung wird bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladenden in Deutschland ausgestellt.

Den für eine Verpflichtungserklärung benötigten Antrag finden Sie als Download in der rechten Spalte. Einen Termin zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung können Sie über die Online-Terminvergabe beantragen. Bitte bringen Sie die unten angegebenen Unterlagen zu diesem Termin mit. Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.

Bei Fragen zu den notwendigen Unterlagen oder einem vergebenen Termin wenden Sie sich bitte an termin.ve.abh@kreis-kleve.de.

Die Verpflichtungserklärung wird dann – nach einem persönlichen Besuch des Einladenden - von der Ausländerbehörde ausgestellt und dem Einladenden mitgegeben. Dieser muss dann die Verpflichtungserklärung dem Gast zur Vorlage bei der Auslandsvertretung zukommen lassen. 

Damit eine Verpflichtungserklärung, d.h. die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten während des Aufenthaltes für den ausländischen Gast, ausgestellt werden kann, muss zunächst geprüft werden, ob dem Einladenden ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann durch ausreichendes Einkommen oder durch einen bestimmten Betrag auf einem Sperrkonto bei der Bank nachgewiesen werden. Die Höhe der Beträge orientiert sich daran, wie viele Personen eingeladen werden und wie viele Personen (Familienmitglieder) der Einladende finanziell unterstützt.  

Wichtiger Hinweis: Bei der Einreise ist die Verpflichtungserklärung im Original mitzuführen.

Telefonauskünfte
Telefonauskünfte 
Allgemeine Information02821 85-194 (INFO)
Telefax02821 85-190

 

Besucher der Bundesrepublik (ohne deutsche Staatsangehörigkeit) können entweder visumsfrei ins Bundesgebiet einreisen oder sind verpflichtet ein Visum zu beantragen. Hierzu ist häufig die Abgabe einer Verpflichtungserklärung von einer im Bundesgebiet lebenden Person notwendig. Zuwanderung, Besuchsaufenthaltehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/besuchsaufenthalte/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr je Verpflichtungserklärung 29,00 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Antrag auf Verpflichtungserklärung der gültige Personalausweis/Reiseausweis oder sonstiges amtliches Ausweisdokument der einladenden Person, der Nachweis über regelmäßiges Einkommen (Arbeitnehmer: die letzten drei Gehaltsbescheinigung, Selbständige: Erklärung eines Steuerberaters über das aktuelle nettoeinkommen abzüglich der Krankenversicherung), der Nachweis über den Abschluss einer (Reise-)Krankenversicherung des ausländischen Gastes für die Dauer des Besuchsaufenthalts (soweit bereits vorhanden), die persönlichen Daten der einzuladenden Person (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift im Heimatland, gut lesbare Kopie der Lichtbildseite des Reiseausweises/Reisepasses des Gastes)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Besuchsaufenthalte und Verpflichtungserklärung

Sie möchten eine Person aus dem Ausland zu Besuchszwecken einladen?

Zunächst ist die Information wichtig, ob die besuchende Person für den Besuchsaufenthalt im Bundesgebiet ein Visum benötigt oder visumsfrei einreisen kann. Eine Liste der einzelnen Länder, aus der Sie eine bestehende Visumspflicht oder -befreiung entnehmen können, finden Sie hier.

Sollte ein Visum zur Einreise benötigt werden, muss dies bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Über den nebenstehenden Link können Sie die zuständige deutsche Auslandsvertretung in dem Heimatland ermitteln.

Der ausländische Gast beantragt dann dort auf einem amtlichen Vordruck die Ausstellung eines Besuchervisums für bis zu 3 Monate. In der Regel ist hierfür eine Verpflichtungserklärung der Gastgeberin beziehungsweise des Gastgebers zur Übernahme eventuell entstehender Kosten des Gastes in der Bundesrepublik erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie entsprechend von der deutschen Auslandsvertretung.

Diese Verpflichtungserklärung wird bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladenden in Deutschland ausgestellt.

Den für eine Verpflichtungserklärung benötigten Antrag finden Sie als Download in der rechten Spalte. Einen Termin zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung können Sie über die Online-Terminvergabe beantragen. Bitte bringen Sie die unten angegebenen Unterlagen zu diesem Termin mit. Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.

Bei Fragen zu den notwendigen Unterlagen oder einem vergebenen Termin wenden Sie sich bitte an termin.ve.abh@kreis-kleve.de.

Die Verpflichtungserklärung wird dann – nach einem persönlichen Besuch des Einladenden - von der Ausländerbehörde ausgestellt und dem Einladenden mitgegeben. Dieser muss dann die Verpflichtungserklärung dem Gast zur Vorlage bei der Auslandsvertretung zukommen lassen. 

Damit eine Verpflichtungserklärung, d.h. die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten während des Aufenthaltes für den ausländischen Gast, ausgestellt werden kann, muss zunächst geprüft werden, ob dem Einladenden ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann durch ausreichendes Einkommen oder durch einen bestimmten Betrag auf einem Sperrkonto bei der Bank nachgewiesen werden. Die Höhe der Beträge orientiert sich daran, wie viele Personen eingeladen werden und wie viele Personen (Familienmitglieder) der Einladende finanziell unterstützt.  

Wichtiger Hinweis: Bei der Einreise ist die Verpflichtungserklärung im Original mitzuführen.

Telefonauskünfte
Telefonauskünfte 
Allgemeine Information02821 85-194 (INFO)
Telefax02821 85-190

 

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Antrag auf Verpflichtungserklärung
  1. der gültige Personalausweis/Reiseausweis oder sonstiges amtliches Ausweisdokument der einladenden Person,
  2. der Nachweis über regelmäßiges Einkommen (Arbeitnehmer: die letzten drei Gehaltsbescheinigung, Selbständige: Erklärung eines Steuerberaters über das aktuelle nettoeinkommen abzüglich der Krankenversicherung),
  3. der Nachweis über den Abschluss einer (Reise-)Krankenversicherung des ausländischen Gastes für die Dauer des Besuchsaufenthalts (soweit bereits vorhanden),
  4. die persönlichen Daten der einzuladenden Person (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift im Heimatland, gut lesbare Kopie der Lichtbildseite des Reiseausweises/Reisepasses des Gastes)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
je Verpflichtungserklärung29,00 Euro

Öffnungszeiten

Ausländerangelegenheiten

montags, dienstags, donnerstags8:00 - 15:00
mittwochs, freitagsgeschlossen

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz - Onlineantrag