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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Studium

Visa zu Studienzwecken

Sie möchten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - zum Beispiel an der Hochschule Rhein-Waal in Kleve - ein Studium aufnehmen? Dann kann es sein, dass Sie für die Einreise ein Visum benötigen!

Visumsfreie Einreise

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) benötigen für die Einreise kein Visum beziehungsweise keine Aufenthaltserlaubnis. Bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate in Deutschland muss der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Zusätzlich können Staatsangehörige der Staaten Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, San Marino und der USA zum Zwecke des Studiums visumsfrei einreisen. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Visumspflicht

Staatsangehörige aller anderen Staaten benötigen für die Einreise zum Zwecke des Studiums ein Visum. Sobald Sie Ihre Zulassung zum Studium bekommen haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Gleiches gilt für Studienbewerberinnen und -bewerber sowie Teilnahmeinteressierte an studienvorbereitenden Sprachkursen.

Es gibt zwei Arten von Visa, die zu Studienzwecken geeignet sind:

  • Studienbewerbervisum
    Ein Studienbewerbervisum ist dafür gedacht, ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern zu ermöglichen, im Bundesgebiet Informationen über das Studium einzuholen oder die notwendigen Voraussetzungen für eine Bewerbung zu erfüllen. Nach erfolgter Zulassung kann es bei der Ausländerbehörde in eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umgewandelt werden.
  • Studentenvisum
    Das Studentenvisum wird an ausländische Studierende erteilt, die bereits die Zulassung einer deutschen Hochschule, eines Studienkollegs oder eines Trägers studienvorbereitender Sprachkurse vorweisen können. Es kann in eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umgewandelt werden.

Nähere Informationen zum weiteren Verfahren nach Ihrer Einreise finden Sie im nebenstehenden Flyer.

 

Terminvergabe

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vor dem Besuch der Ausländerbehörde einen Termin. Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.

Über das Ergebnis Ihrer Terminbuchung werden Sie per E-Mail informiert. Auf diese Weise wird Ihr Besuch bei der Ausländerbehörde schneller abgewickelt und die Wartezeit verkürzt.

Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch in der Ausländerbehörde die erforderlichen Unterlagen im Original mit.

 

Weiterführende Links:

Ausländer, die im Bundesgebiet ein Studium aufnehmen möchten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Je nach Staatsangehörigkeit ist zuvor die Einreise mit einem Visum notwendig. Ausländer, Migranten und Migrantinnenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/studium-an-der-hochschule-rhein-waal/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Studium an der Hochschule Rhein-Waal

Visa zu Studienzwecken

Sie möchten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - zum Beispiel an der Hochschule Rhein-Waal in Kleve - ein Studium aufnehmen? Dann kann es sein, dass Sie für die Einreise ein Visum benötigen!

Visumsfreie Einreise

Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) benötigen für die Einreise kein Visum beziehungsweise keine Aufenthaltserlaubnis. Bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate in Deutschland muss der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Zusätzlich können Staatsangehörige der Staaten Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, San Marino und der USA zum Zwecke des Studiums visumsfrei einreisen. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Visumspflicht

Staatsangehörige aller anderen Staaten benötigen für die Einreise zum Zwecke des Studiums ein Visum. Sobald Sie Ihre Zulassung zum Studium bekommen haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Gleiches gilt für Studienbewerberinnen und -bewerber sowie Teilnahmeinteressierte an studienvorbereitenden Sprachkursen.

Es gibt zwei Arten von Visa, die zu Studienzwecken geeignet sind:

Nähere Informationen zum weiteren Verfahren nach Ihrer Einreise finden Sie im nebenstehenden Flyer.

 

Terminvergabe

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vor dem Besuch der Ausländerbehörde einen Termin. Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.

Über das Ergebnis Ihrer Terminbuchung werden Sie per E-Mail informiert. Auf diese Weise wird Ihr Besuch bei der Ausländerbehörde schneller abgewickelt und die Wartezeit verkürzt.

Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch in der Ausländerbehörde die erforderlichen Unterlagen im Original mit.

 

Weiterführende Links:

Hinweise

Bitte, denken Sie daran, Ihr Visum frühzeitig vor der Einreise (mindestens 2 Monate vorher) zu beantragen.

Reisen Sie keinesfalls mit einem Touristen- oder Besuchervisum nach Deutschland ein! Diese Visa können nicht in eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umgewandelt werden; Sie müssen in diesen Fällen in Ihr Heimatland zurückreisen, um dort das erforderliche Visum zu beantragen. Gleiches gilt für ein sogenanntes Sprachkursvisum.

Beratung
Das International Office der Hochschule Rhein-Waal – das auch über engen Kontakt zu den zuständigen Ausländerbehörden verfügt - betreut ausländische Studienplatzbewerber und Studierende unter anderem auch bei auftretenden Fragen zum Visum und zur Aufenthaltserlaubnis.

Bitte lassen Sie sich, insbesondere vor der Durchführung des Visumsverfahrens und vor der Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis, nach Einreise dort beraten.

Kontaktadresse:
Hochschule Rhein-Waal, Marie-Curie-Str. 1, D-47533 Kleve, Telefon: +49 2821 806730

Zuständige Ausländerbehörde:
Für Studierende mit Wohnsitz im Kreis Kleve ist die Ausländerbehörde des Kreises Kleve zuständig.

Öffnungszeiten

Ausländerangelegenheiten

mo, di, do8:00 - 15:00
mi, frgeschlossen