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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Familiennachzug

Sie leben bereits mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland und wollen Ihren ausländischen Ehegatten oder Ihre Kinder im Familiennachzug einreisen lassen?

Dann müssen Sie für Ihre Familienangehörigen vor der Einreise bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Aufenthaltstitel in Form eines Visums beantragen. Über den nebenstehenden Link können Sie die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ermitteln.

Im Rahmen des Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen im Original vorzulegen.

Allgemeine Nachweise:

Zusätzlich bei Ehegattennachzug:

Zusätzlich bei Kindernachzug:

Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.

Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung.

 

Telefonauskünfte
Telefonauskünfte 
Allgemeine Information02821 85-194 (INFO)
Telefax02821 85-190