Besuchsaufenthalte und Verpflichtungserklärung
Sie möchten eine Person aus dem Ausland zu Besuchszwecken einladen?
Zunächst ist die Information wichtig, ob die besuchende Person für den Besuchsaufenthalt im Bundesgebiet ein Visum benötigt oder visumsfrei einreisen kann. Eine Liste der einzelnen Länder, aus der Sie eine bestehende Visumspflicht oder -befreiung entnehmen können, finden Sie hier.
Sollte ein Visum zur Einreise benötigt werden, muss dies bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Über den nebenstehenden Link können Sie die zuständige deutsche Auslandsvertretung in dem Heimatland ermitteln.
Der ausländische Gast beantragt dann dort auf einem amtlichen Vordruck die Ausstellung eines Besuchervisums für bis zu 3 Monate. In der Regel ist hierfür eine Verpflichtungserklärung der Gastgeberin beziehungsweise des Gastgebers zur Übernahme eventuell entstehender Kosten des Gastes in der Bundesrepublik erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie entsprechend von der deutschen Auslandsvertretung.
Diese Verpflichtungserklärung wird bei der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladenden in Deutschland ausgestellt.
Den für eine Verpflichtungserklärung benötigten Antrag finden Sie als Download in der rechten Spalte. Einen Termin zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung können Sie über die Online-Terminvergabe beantragen. Bitte bringen Sie die unten angegebenen Unterlagen zu diesem Termin mit. Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Bei Fragen zu den notwendigen Unterlagen oder einem vergebenen Termin wenden Sie sich bitte an termin.ve.abh@kreis-kleve.de.
Die Verpflichtungserklärung wird dann – nach einem persönlichen Besuch des Einladenden - von der Ausländerbehörde ausgestellt und dem Einladenden mitgegeben. Dieser muss dann die Verpflichtungserklärung dem Gast zur Vorlage bei der Auslandsvertretung zukommen lassen.
Damit eine Verpflichtungserklärung, d.h. die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten während des Aufenthaltes für den ausländischen Gast, ausgestellt werden kann, muss zunächst geprüft werden, ob dem Einladenden ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Dies kann durch ausreichendes Einkommen oder durch einen bestimmten Betrag auf einem Sperrkonto bei der Bank nachgewiesen werden. Die Höhe der Beträge orientiert sich daran, wie viele Personen eingeladen werden und wie viele Personen (Familienmitglieder) der Einladende finanziell unterstützt.
Wichtiger Hinweis: Bei der Einreise ist die Verpflichtungserklärung im Original mitzuführen.
Telefonauskünfte | |
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Allgemeine Information | 02821 85-194 (INFO) |
Telefax | 02821 85-190 |
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Antrag auf Verpflichtungserklärung |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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je Verpflichtungserklärung | 29,00 Euro |
Öffnungszeiten
Ausländerangelegenheiten | |
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montags, dienstags, donnerstags | 8:00 - 15:00 |
mittwochs, freitags | geschlossen |