Studium an der Hochschule Rhein-Waal
Studieren an der Hochschule Rhein-Waal
Visa zu Studienzwecken
Sie möchten in der Bundesrepublik Deutschland - zum Beispiel an der Hochschule Rhein-Waal in Kleve - ein Studium aufnehmen? Dann kann es sein, dass Sie für die Einreise ein Visum benötigen!
Visumsfreie Einreise
Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen für die Einreise kein Visum beziehungsweise keine Aufenthaltserlaubnis. Bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate in Deutschland muss der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Zusätzlich können Staatsangehörige der Staaten Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, San Marino und der USA zum Zwecke des Studiums visumsfrei einreisen. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Visumspflicht
Staatsangehörige aller anderen Staaten benötigen für die Einreise zum Zwecke des Studiums ein Visum. Sobald Sie Ihre Zulassung zum Studium bekommen haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Gleiches gilt für Studienbewerberinnen und -bewerber sowie Teilnahmeinteressierte an studienvorbereitenden Sprachkursen. Eine Übersicht über die jeweils zuständige Auslandsvertretung finden Sie hier.
Es gibt zwei Arten von Visa, die zu Studienzwecken geeignet sind:
Studienbewerbervisum
Ein Studienbewerbervisum ist dafür gedacht, ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern zu ermöglichen, im Bundesgebiet Informationen über das Studium einzuholen oder die notwendigen Voraussetzungen für eine Bewerbung zu erfüllen. Nach erfolgter Zulassung kann es bei der Ausländerbehörde in eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umgewandelt werden.
Studentenvisum
Das Studentenvisum wird an ausländische Studierende erteilt, die bereits die Zulassung einer deutschen Hochschule, eines Studienkollegs oder eines Trägers studienvorbereitender Sprachkurse vorweisen können. Es kann in eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umgewandelt werden.
Nähere Informationen zum weiteren Verfahren nach Ihrer Einreise finden Sie auf dieser Seite.
Terminvergabe
Die Ausländerbehörde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe.
Über das Ergebnis Ihrer Terminbuchung werden Sie per E-Mail informiert.
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch in der Ausländerbehörde die erforderlichen Unterlagen im Original mit.
Bitte beachten Sie:
Die Ausländerbehörde des Kreises Kleve ist nur für Studierende mit Wohnsitz im Kreis Kleve zuständig.
Hinweise
Wichtiger Hinweis:
Bitte denken Sie daran, Ihr Visum frühzeitig vor der Einreise zu beantragen. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit der für Sie zuständigen Auslandsvertretung rechnen.
Reisen Sie keinesfalls mit einem Touristen- oder Besuchervisum nach Deutschland ein! Diese Visa können nicht in eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umgewandelt werden; Sie müssen in diesen Fällen in Ihr Heimatland zurückreisen, um dort das erforderliche Visum zu beantragen. Gleiches gilt für ein sogenanntes Sprachkursvisum.
Beratung:
Die Zentrale Studienberatung der Hochschule Rhein-Waal – welche auch über engen Kontakt zu den zuständigen Ausländerbehörden verfügt - berät ausländische Studienplatzbewerberinnen beziehungsweise Studienplatzbewerber und Studierende unter anderem auch bei auftretenden Fragen zum Visum und zur Aufenthaltserlaubnis.
Bitte lassen Sie sich, insbesondere vor der Durchführung des Visumsverfahrens und vor der Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis, nach Einreise dort beraten.
Kontaktadresse:
Hochschule Rhein-Waal, Gebäude 20, Minoritenstr. 1, D-47533 Kleve, Telefon: +49 2821 8067360, E-Mail: studienberatung@hochschule-rhein-waal.de
Öffnungszeiten
Ausländerangelegenheiten | |
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mo, di, do | 8:00 - 15:00 |
mi, fr | geschlossen |