Familiennachzug
Sie leben bereits mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland und wollen Ihren ausländischen Ehegatten oder Ihre Kinder im Familiennachzug einreisen lassen?
Dann müssen Sie für Ihre Familienangehörigen vor der Einreise bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Aufenthaltstitel in Form eines Visums beantragen. Über den nebenstehenden Link können Sie die zuständige deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ermitteln.
Im Rahmen des Visumsverfahrens sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung des Heimatlandes oder bei der am Verfahren beteiligten Ausländerbehörde Nachweise und Unterlagen des im Bundesgebiet lebenden ausländischen Staatsangehörigen im Original vorzulegen.
Allgemeine Nachweise:
- der Nachweis über ausreichenden Wohnraum durch Vorlage des Miet- beziehungsweise Kaufvertrages mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung
- die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung durch Vorlage einer Mietbescheinigung oder ähnlichem
- bei Mietwohnungen: die Höhe der monatlichen Warmmiete (die aktuelle Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters beziehungsweise ein aktueller Kontoauszug)
- bei Eigentumswohnungen: die Höhe der monatlichen Belastungen (Zins und Tilgung aus Kreditverträgen sowie die Höhe des Hausgeldes)
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
bei Arbeitnehmern: Einkommensnachweise (Gehalts-, Lohnnachweise der letzten drei Monate, eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, den Arbeitsvertrag)
bei Selbstständigen/Freiberuflichen: der Gewinn nach Steuern (letzter Einkommensteuerbescheid sowie die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters), einen Krankenversicherungsnachweis, Gewerbeanmeldung
Zusätzlich bei Ehegattennachzug:
- das Original oder eine Ausfertigung der Heiratsurkunde (gegebenenfalls mit Legalisationsvermerk)
- die beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
- gegebenenfalls das Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Zusätzlich bei Kindernachzug:
- das Original oder die Ausfertigung der Geburtsurkunde
- die beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
- gegebenenfalls den Sorgerechtsbeschluss mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Im Einzelfall kann darüber hinaus die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.
Die Gebühren für die genannten Dienstleistungen richten sich nach der Aufenthaltsverordnung.
Telefonauskünfte | |
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Allgemeine Information | 02821 85-194 (INFO) |
Telefax | 02821 85-190 |