Computerspiele
Angebot des Kreises Kleve: Beratung im Einzelfall, auch bei exzessivem Spielverhalten bzw. bei vermuteter Computerspielsucht.
Bitte wenden Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner.
Computerspielbewertungen durch den Kreis Kleve
Der Kreis Kleve hat 25 Jahre lang in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich tätigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Computerspiele getestet und analysiert. Die Ergebnisse wurden im Internet publiziert. Die in großer Zahl erarbeiteten Kurzbeschreibungen der Spiele und vor allem die pädagogischen Bewertungen boten Erziehungsberechtigten, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendarbeit und an Schulen sowie weiteren Interessenten eine sehr wertvolle Orientierung. Der Kreis Kleve führt dieses Angebot nun nicht mehr weiter, denn während die Softwaregruppe zu Beginn ihrer Tätigkeit wertvolle Pionierarbeit geleistet hat, besteht zwischenzeitlich ein breitgefächertes Angebot an Spielbewertungen unterschiedlicher renommierter Stellen mit landes – und bundesweit sehr hoher fachlicher Akzeptanz. Der Bedarf einer Betätigung eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe auf diesem überregional bearbeiteten Handlungsfeld ist daher nicht mehr gegeben.
Für die langjährig geleistete Arbeit ist der Kreis Kleve den ehrenamtlich tätigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sehr dankbar!
Computerspielbewertungen sind u.a. zu erreichen unter folgenden Links:
Spieleratgeber NRW
Der pädagogische Ratgeber zu Computer- und Konsolenspielen
SpielBAR
Seite der Bundeszentrale für politische Bildung zu Computerspielen
Seite der Bundeszentrale für politische Bildung zu Computerspielen
www.bpb.de/gesellschaft/medien/computerspiele
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Die USK ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Am Ende eines gemeinsamen Verfahrens vergeben staatliche Vertreter die Alterskennzeichen. Diese Einstufungen richten sich nach dem Jugendschutzgesetz.
Die Prüfsiegel der USK:
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutz es für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Freigegeben ab sechs Jahren gemäß § 14 JuSchG
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen Spielfiguren sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG
Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass § 14 JuSchG Abs. 4 und § 15 JuSchG Abs. 2 und 3 ("Jugendgefährdung") nicht erfüllt sind.
Weitere Informationen
Der Ratgeber "Videospiele als Hobby für Kinder und Jugendliche" informiert unter anderem Eltern und Lehrer ausführlich über
- Altersgerechtes Gaming
- Videospiel-Genres und Nutzungsverhalten
- Sicherheitseinstellungen beim Gaming
- Regeln für eine gesunde Videospielnutzung
- Arbeiten in der Videospiel-Branche
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Teamleitung Jugendförderung, präventiver Jugendschutz, |
Herr Rieger | 02821 85-873 02821 85-310 |
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