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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Gesetze und Links

Das Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) trat am 01.04.2003 in Kraft. Es ersetzt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS). Das JuSchG wurde inzwischen mehrmals novelliert, zuletzt mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas" vom 3. März 2016.

Die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen hat sich in den letzten Jahren vor allem durch die digitalen Medien verändert. Diese Medienkultur bietet nicht nur Chancen, sondern auch ein Gefährdungspotenzial.

Nicht in allen Punkten wurden im neuen JuSchG Änderungsvorschläge aufgegriffen. Im Bereich der Medien wurde der Jugendschutz verstärkt, so sind z.B. USK- Altersfreigaben für PC-Spiele Pflicht geworden. Bezüglich der Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen wurden jedoch kaum Änderungen vorgenommen.

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (§ 1 Abs.1 Sozialgesetzbuch VIII). Deshalb will der Jugendschutz die Stärkung der Kompetenz von Kindern und Jugendlichen fördern, ihnen den kritischen Umgang mit Angeboten und möglichen Gefährdungen vermitteln. Allerdings gehört hierzu auch, belastende Einflüsse aus dem Erziehungsprozess fernzuhalten, soweit dies erforderlich ist.

Das Jugendschutzgesetz regelt den öffentlichen Raum, z.B. Aktivitäten, die Kinder und Jugendliche vornehmlich in ihrer Freizeit betreiben und die potentielle Gefährdungen mit sich bringen. Es ermöglicht bußgeldbewehrte Sanktionen gegenüber Gewerbetreibenden und Veranstaltern, die ihre wirtschaftlichen Interessen über den Schutz von Kindern und Jugendlichen stellen. Für Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, Erzieher/innen und andere pädagogisch Verantwortliche setzt es einen normativen Rahmen zur Orientierung und Unterstützung ihres pädagogischen Handelns.

Den Gesetzestext des JuSchG finden Sie rechts als Download.

Links zum Jugendschutz

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V. (ajs NRW) versteht sich als Servicestelle für Eltern und pädagogische, soziale und psychologische Fachkräfte, für die Polizei oder das Jugendamt, für Schulen, Kindergärten und Beratungsstellen, kurz für Multiplikatoren .Ziel der ajs NRW ist es, den erzieherischen, gesetzlichen und strukturellen Kinder- und Jugendschutz im Land Nordrhein-Westfalen zu fördern. Schwerpunktmäßig engagiert sich die Aktion Jugendschutz in den Fachgebieten Suchtprävention, Jugendmedienschutz und Medienpädagogik, Sexualerziehung, Gewaltprävention, gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dabei orientiert sich die ajs NRW am Leitgedanken des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.

www.ajs.nrw.de

 

Jugendmedienschutz

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bietet weitere Informationen zum Thema auf ihrer Internetseite:

www.bundespruefstelle.de/bpjm/jugendmedienschutz.html

KJM - Kommission für Jugendmedienschutz

Sie ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Anbieter zu fördern

 

KJM - Kommission für Jugendmedienschutz

Friedrichstraße 60

10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 2064690-0
Telefax: +49 (0)30 2064690-99
E-Mail: kjm@die-medienanstalten.de

Internet: www.kjm-online.de

 

Beitrag zur UN Kinderrechtskonvention

Hierzu finden Sie auf der rechten Seite die Broschüre "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von November 2014 als Download.

 

Zehnter Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW)

Kinder und Jugendliche in NRW – Ansätze, Entwicklungen und Herausforderung in der Kinder- und Jugendhilfe und der Politik

Die nordrhein-westfälische Landesregierung legt dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vor. Dazu ist sie durch  § 24 AG-KJHG NRW (Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Nordrhein-Westfalen) gesetzlich verpflichtet. Der Kinder- und Jugendbericht stellt die wichtigsten Entwicklungstendenzen der Jugendhilfe in NRW unter Berücksichtigung der allgemeinen Rahmenbedingungen dar. Weiterhin sollen die landespolitischen Maßnahmen und Leistungen für Kinder und Jugendliche zusammengefasst und ein Überblick über die kinder- und jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung gegeben werden.

www.mkffi.nrw/10-kinder-und-jugendbericht-der-landesregierung-nordrhein-westfalen

 

Vierzehnter Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung

Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland

Der vorliegende 14. Kinder- und Jugendbericht aus dem jahr 2013 nimmt in der Vielzahl von Berichten eine besondere Stellung ein. Nur in jeder dritten Legislaturperiode wird ein Gesamtbericht erarbeitet; der zuvor veröffentlichte wurde im Jahr 2002 vorgelegt. Der 14. Kinder- und Jugendbericht zeichnet ein aktuelles, wissenschaftlich fundiertes Bild der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und beschreibt den Wandel, der das Aufwachsen der jungen Generation in den vergangenen Jahren und Dekaden gravierend verändert hat. Politik in Bund, Ländern und Kommunen und ebenso die Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe sind gefordert, die von der Sachverständigenkommission daraus abgeleitetenEmpfehlungen sorgfältig zu prüfen und Konsequenzen daraus zu ziehen.

www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/14--kinder--und-jugendbericht


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Teamleitung Jugendförderung, präventiver Jugendschutz,
Herr Rieger 02824 97192-01
02824 97192-09
Außenstelle Fingerhutshof