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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Aufenthaltstitel: Antragsstellung und weiteres Verfahren

Erteilung

Sie möchten zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel beantragen?

Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin für einen Besuch in der Ausländerbehörde über folgendes Kontaktformular.

Soweit die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels vorliegen, wird Ihnen ein Termin zur Abgabe von biometrischen Daten angeboten. Sollte die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht möglich sein, erhalten Sie hierzu eine gesonderte Information.

Verlängerung

Sie möchten Ihren Aufenthaltstitel verlängern?

Sie brauchen zunächst nichts unternehmen, denn vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels werden Sie automatisch von der Ausländerbehörde angeschrieben bzw. Sie erhalten direkt einen Termin für Ihren persönlichen Besuch in der Ausländerbehörde.

Sollten Sie vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis noch keine Nachricht der Ausländerbehörde erhalten haben, können Sie eine Terminanfrage über folgendes Kontaktformular stellen.

Abholen

Sie wollen Ihren Aufenthaltstitel abholen?

Wichtiger Hinweis:

Sie erhalten insgesamt zwei Schreiben – erst nach Erhalt des zweiten Schreibens können Sie Ihren Aufenthaltstitel abholen!

Das erste Schreiben der Bundesdruckerei enthält für Sie die Information, dass Ihr Aufenthaltstitel fertig gestellt ist sowie Angaben zu PIN und PUK zur Nutzung der elektronischen Ausweisfunktion. Mit diesem Schreiben können Sie Ihren Aufenthaltstitel allerdings noch nicht abholen.

Circa 2 - 3 Wochen später erhalten Sie ein zweites Schreiben von der Ausländerbehörde Kleve mit einem Termin. Die Abholung Ihres Aufenthaltstitels ist nur mit diesem Terminschreiben der Ausländerbehörde an dem mitgeteilten Termin möglich.

 Fiktionsbescheinigung

Sie haben die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt und benötigen eine Fiktionsbescheinigung (beispielsweise für eine anstehende Auslandsreise innerhalb des Schengen-Gebiets)?

Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin für einen Besuch in der Ausländerbehörde über folgendes Kontaktformular. .

Adressänderung

Sie sind umgezogen und möchten lediglich die Adresse auf Ihrem Aufenthaltstitel ändern lassen?

Zunächst ist erforderlich, dass Sie sich beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro Ihrer Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung ummelden.

Bitte vereinbaren frühestens zwei Wochen nach Ihrer Ummeldung einen Termin für einen Besuch in der Ausländerbehörde, über folgendes Kontaktforumlar.

Auflagenänderung

Sie möchten eine Auflage Ihres Aufenthaltstitels ändern lassen (zum Beispiel Arbeitgeberwechsel bei Arbeitgeberbindung oder Studiengangwechsel etc.)?

Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin für einen Besuch in der Ausländerbehörde über das folgende Kontaktforumlar.

 

Telefonauskünfte
Telefonauskünfte 
Allgemeine Information02821 85-194 (INFO)
Telefax02821 85-190