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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Einreise

Ausländerinnen und Ausländer benötigen für eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und den Aufenthalt grundsätzlich

Der Aufenthaltstitel ist vor der Einreise in Form eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland (Botschaft oder Generalkonsulat) einzuholen. Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen mit Kontaktadressen und Telefonnummern sind als Link im rechten Feld auf dieser Seite abrufbar.

Das Visum bedarf der Zustimmung der Ausländerbehörde, wenn die Ausländerin/der Ausländer sich für mehr als 3 Monate in Deutschland aufhalten oder hier eine Erwerbstätigkeit ausüben will.

Angehörige der Europäischen Union (EU) oder einer der der anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz benötigen für die Einreise kein Visum.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.

Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes genannten Tätigkeiten ausüben wollen.

Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer ausgewiesen wird oder der Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.

Eine Übersicht darüber, ob für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum benötigt wird und unter welchen Voraussetzungen eine visafreie Einreise möglich ist, finden Sie über die nebenstehenden Links.

Kurzaufenthalt

Die Auslandsvertretungen benötigen durchschnittlich zwischen 2 und 10 Arbeitstagen, um über einen Visumantrag für einen kurzen Aufenthalt bis zu 3 Monaten zu entscheiden.

Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben hat. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Langzeitaufenthalt

Bei einem Visum für einen längeren Aufenthalt bedarf die Bearbeitung des Antrags einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit. Aufgrund des hohen Besucheraufkommens in vielen Auslandsvertretungen sollte vorab ein Termin vereinbart werden und es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Wie Sie einen Termin erhalten, erfahren Sie im Internet auf der Homepage der jeweiligen Auslandsvertretung.

 

Telefonauskünfte
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Allgemeine Information02821 85-194 (INFO)
Telefax02821 85-190