Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Mitnahme von Medikamenten auf Reisen
Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, dürfen auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, wenn eine beglaubigte Bescheinigung mitgeführt wird. Unter das BtMG fallen zum Beispiel auch Medikamente gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Für Medikamente, die sogenannte ausgenommene Zubereitungen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes sind, ist ebenfalls eine Bescheinigung für den Grenzübertritt erforderlich, auch wenn sie für den innerdeutschen Verkehr nicht als Betäubungsmittel eingestuft sind. Hierzu gehören unter anderem Medikamente mit den Inhaltsstoffen Tilidin, Zolpidem, Diazepam, Midazolam, Lorazepam, Oxazepam, Clonazepam, Tetrazepam, Temazepam, und Phenobarbital.
Für die beglaubigte Bescheinigung ist folgendes zu beachten:
Die bescheinigte Menge muss den Reisetagen entsprechen. Bescheinigungen dürfen für maximal 30 Tage ausgestellt werden. Für jedes verordnete Medikament muss eine separate Bescheinigung erstellt werden.
Reisen in Staaten des Schengener Durchführungsabkommens
Bei Reisen nach Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sollte sich der Patient von seinem behandelnden Arzt eine spezielle Bescheinigung nach amtlichen Formblatt für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ausstellen lassen.
Reisen in nicht Schengen-Staaten
Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln in andere Länder ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien für Reisende des International Nacotics Control Board (INCB) notwendig. Diese Bescheinigung enthält Angaben über die Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoffbezeichnung sowie Angaben über die für die Dauer der Reise mitgeführte Gesamtmenge an Betäubungsmitteln. Die Ärztin bzw. der Arzt sollte diese Bescheinigung zusätzlich abstempeln und unterschreiben (auf der ersten Seite unter B).
Es bestehen keine international abgestimmten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Es wird dringend empfohlen, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland über die nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln zu informieren.
Auslandsreisen für Substitutionspatienten
Soweit aus ärztlicher Sicht vertretbar ist und in Übereinstimmtung mit den Vorschriften des bereisten Landes, kann der Arzt im Falle eines Auslandsaufenthaltes seinem Patienten eine Verschreibung des Substitutionsmittel über eine für die Dauer der Reise erforderliche Menge - maximal 30 Tage- ausstellen.
Vorgehensweise
Die spezielle ärztliche Bescheinigung ist vom Gesundheitsamt vor Antritt der Reise zu beglaubigen.
Dazu wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt eine Terminvereinbarung über die Verwaltungssachbearbeiterin empfohlen.
Das vom Arzt vollständig ausgefüllte Formular, das Original oder eine vom Arzt oder Apotheker abgestempelte Kopie des Betäubungsmittelrezeptes sowie der Personalausweis/Reisepass des Patienten müssen zum Termin mitgebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln | 10,00 Euro pro Person |
Rechtliche Grundlagen
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Betäubungsmittelaußenhandelsverordnung (BtMAHV)
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Verwaltungssachbearbeitung Nebenstelle Geldern, |
Frau Weinreich | 02831 391-826 02821 85-860 |
1.130 |
Amtsapothekerin, |
Frau Coenen | 02821 85-332 02821 85-530 |
1.755 |
Pharmazeutische Dienste, |
Frau Kellner | 02821 85-7836 02821 85-530 |
1.755 |